Besuche auch Ostersonntag möglich

14. April 2022

Abweichend von der geltenden Besuchsregel sind ausnahmsweise auch am Ostersonntag, 17. April, Besuche bei Patienten möglich.

 

Alle Besucher, die einen Patienten im Naëmi-Wilke-Stift besuchen möchte, werden gebeten, einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorzulegen.

 

Es gelten pandemiebedingt immer noch einschränkende Regelungen, die hier kurz zusammen gefasst sind:

 

  • Benennung einer Bezugsperson durch den Patienten
  • Besuchszeit: Mittwoch und Samstag von 15 bis 17 Uhr
  • Ausnahmsweise auch am Ostersonntag, 17. April
  • pro Patient und Tag ein Besucher für maximal eine Stunde (1-1-1) durch eine Bezugsperson, die bei der Krankenhausaufnahme benannt wurde
  • Zutritt und Aufenthalt nur mit korrekt getragener FFP2-Maske
  • Angabe der Kontaktdaten
  • Vorlage eines aktuellen schriftlichen oder elektronischen Testnachweises über das Nichtvorliegen einer SARS-CoV-2-Infektion.
  • Beachtung der internen Hygieneregeln (Abstand: 1,5m, Händedesinfizieren vor und nach Betreten der Stationen und Zimmer)

 

Die Patientenverwaltung/Notaufnahme erfasst die Bezugsperson, dies wird vom Einlassdienst kontrolliert.

In besonderen Versorgungssituationen, zum Beispiel Sterbebegleitung, kann die diensthabende Pflegekraft der Station über Ausnahmen entscheiden.